FAQ
Antworten auf Ihre Fragen
Wie kann ich meinen Termin stornieren?
Eine Stornierung ist bis zum Zeitpunkt des Termins nur über den Link in der Terminbestätigungsmail möglich.
Gehen Sie zu „Hinweis für Terminänderung oder -stornierung“ und folgen Sie dort den Anweisungen.
Im Fall des Nichterscheinens behalten wir uns vor, Ihnen die gebuchten Leistungen voll in Rechnung zu stellen bzw. bei im Voraus bezahlten Leistungen keine Rückerstattung zu vollziehen.
Wie genau sind die Schnelltests?
Das Schnelltestzentrum verwendet den Test der Firma Abbott mit einer Sensitivität von 93,3 %, und einer Spezifität von 99,4 % oder der Firma Roche mit einer Sensitivität von 96,52 % und einer Spezifität 99,68 % – jeweils nach Herstellerangaben.
Die Sensitivität eines Tests gibt an, bei wieviel Prozent der Infizierten der Test positiv wird und damit die Infektion korrekt erkennt. Ein Test mit einer Sensitivität von 95 Prozent zeigt also bei 95 von 100 Menschen korrekt eine Infektion an. Fünf infizierte Person erhalten somit ein falsch-negatives Ergebnis.
Die Spezifität gibt dagegen an, wie sicher der Test eine gesunde Person als solche erkennt. Hat ein Test eine Spezifität von 99 Prozent liefert bei 99 von 100 gesunden Menschen ein korrekt negatives Ergebnis. Bei einem Gesunden schlägt der Test fälschlicherweise positiv an (falsch-positives Ergebnis).
Wie funktioniert der Schnelltest?
Schnelltests weisen Virusbestandteile in einer Abstrichprobe der zu testenden Person nach und funktionieren ähnlich wie ein Schwangerschaftstest.
Dafür wird ein Abstrich im vorderen Nasenraum gesammelt und auf einen Testträger aufgebracht.
Sind in der Abstrichprobe Viruspartikel enthalten, färbt sich der Test im entsprechenden Bereich und zeigt so ein positives Ergebnis an. Färbt sich lediglich ein Kontrollbereich ist das Ergebnis negativ.
Wie wird der Abstrich entnommen?
Unser medizinisch-geschultes Personal führt ausschliesslich einen nasalen (Nasenvorhof) Abstrich durch
Wie sieht das schriftliche Testergebnis aus, und entspricht es den Vorgaben des RKI zur Anerkennung von Corona-Tests (in deutscher, englischer, französischer Sprache und mit Herstellerangaben)?
Als Testnachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen. Für den Abgleich der Mindestkriterien durch die zuständigen Gesundheitsbehörden müssen Angaben zum Hersteller der Antigen(schnell)-Tests ersichtlich sein.
Wer kann sich testen lassen?
Wir führen die Antigen-Schnelltests nur bei asymptomatischen Menschen durch. Wenn Sie typische Erkältungssymptome oder Symptome einer Covid-19-Infektion haben (Halskratzen, trockener Husten, Fieber etc.), wenden Sie sich bitte an ihren Hausarzt.
Welcher Test wird verwendet?
Wir verwenden für den Test nur hochwertigste und unabhängig getestete Produkte: PANBIO™ COVID-19 Ag RAPID TEST DEVICE (Abbott) und SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test (Roche).
Diese Produkte sind gelistet durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2. Hier werden nur solche Tests gelistet, welche durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert-Koch Institut (RKI) festgelegte Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen.
Diese Tests haben im Vergleich mit anderen Tests die höchsten Sensitivitäten/ Spezifitäten und sind damit sicherer als andere Tests (siehe auch “wie genau sind die Schnelltests?“).
Worin liegt der Vorteil des Schnelltests?
Aufgrund der Funktionsweise des Schnelltests liegt das Ergebnis bereits nach ca. 15 Minuten vor und sind in großer Zahl verfügbar. Studien zeigen, dass beim Patienten häufig schon vor dem Auftreten von Symptomen eine sehr hohe Viruskonzentration im Nasenbereich vorliegt. Diese Patienten sind also schon vor dem ersten Auftreten von Symptomen sehr ansteckend für andere (präsymptomatische Infektion).
Manche Menschen hingegen zeigen gar keine Symptome, sind aber trotzdem ansteckend für andere Personen (asymptomatische Infektion)
Schnelltests können daher die Chance erhöhen, früh die Personen zu identifizieren, die unwissentlich möglicherweise andere Menschen anstecken könnten.
Was muss ich bei Einreise und Ausreise beachten?
Die Ein- und Ausreisebedingungen sind aktuell sehr unterschiedlich und ändern sich häufig.
Bitte informieren Sie sich selbst, welche Art von Test (PCR-Test, Antigenschnelltest oder anderes Testverfahren) für Ihre Reise gefordert wird. Wir können Ihnen dazu keine Auskünfte erteilen.
Bei der Einreise nach Deutschland besteht seit 11. Januar 2021 Quarantäne- und Testpflicht.
Informationen dazu finden Sie beim Robert-Koch-Institut (RKI) oder Bundesgesundheitsministerium. z.B.: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html oder https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html